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Massagen

Entspannung von Kopf bis Fuß! Unsere Massagen sind mehr als nur Wohlfühlmomente. Sie lösen Verspannungen, fördern die Durchblutung und tragen zu Ihrem allgemeinen Wohlbefinden bei. Lassen Sie sich verwöhnen und genießen Sie den Moment.

 

Wieso sind Massagen eine Wohltat für den Körper?

Massagen dienen zur Lockerung und Entspannung der Muskulatur (z.B. bei Spannungskopfschmerz), sinnvoll in Kombination mit Wärme und zur Ergänzung der Physiotherapie.

  • Was kann ich von meinem ersten Physiotherapie-Termin erwarten?

    Bei Ihrem ersten Termin werden wir eine umfassende Bewertung Ihrer Beschwerden durchführen. Dies beinhaltet eine Anamnese über Ihre medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung und einige Bewegungstests. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

  • Muss ich eine Überweisung von meinem Arzt haben, um Physiotherapie in Anspruch zu nehmen?

    Ja! Um Behandlungen bei Ihnen durchführen zu können, ist es zwingend notwendig, ein ärztliches Rezept mit Diagnose und durchzuführender Behandlung vorzulegen.

  • Wie lange dauert eine typische Physiotherapie-Sitzung?

    Eine physiotherapeutische Behandlung dauert in der Regel 20-25 Minuten. Die genaue Dauer kann jedoch variieren, abhängig von der Art der Behandlung und Ihrem individuellen Behandlungsplan.

  • Welche Arten von Behandlungen bietet die Physiotherapie an?

    Wir bieten eine Vielzahl von Behandlungen an, darunter manuelle Therapie, Elektrotherapie, Kiefergelenksbehandlung bei CMD, Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage, Skoliosebehandlung, manuelle Lymphdrainage, Wärmetherapie sowie spezielle Techniken zur Schmerzlinderung und Rehabilitation nach Verletzungen und Hausbesuche.

  • Werden die Kosten meiner Behandlung von der Krankenversicherung übernommen?

    Die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung im Rahmen des Heilmittelkataloges im vollen Umfang von Ihrer Krankenkasse erstattet. Es muss in der Regel nur ein Eigenanteil gezahlt werden. Ausnahme der Zahlung des Eigenanteils besteht für Personen, die eine Beitragsbefreiung von Ihrer Krankenkasse vorlegen können.

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