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Krankengymnastik

Sich ohne Einschränkungen bewegen zu können, ist ein Gefühl von Freiheit. Daher gestalten wir unsere Krankengymnastik so, dass Ihre Mobilität gefördert und Ihre Schmerzen gelindert werden. Unser Team und unsere Methoden verhelfen Ihnen zu mehr Lebensqualität im Alltag. Sich zu bewegen soll Freude bereiten und genau daran arbeiten wir!

 

Worum handelt es sich bei Krankengymnastik?

Bei der Krankengymnastik wird nach ausführlichem Eingangsbefund – abhängig vom Beschwerdebild des Patienten – eine Therapie durchgeführt, in der Schmerzpunkte behandelt und gezielte Dehnungs- und Kräftigungsübungen eingeübt werden , die der Patient auch eigenständig zuhause fortführen kann.

  • Was kann ich von meinem ersten Physiotherapie-Termin erwarten?

    Bei Ihrem ersten Termin werden wir eine umfassende Bewertung Ihrer Beschwerden durchführen. Dies beinhaltet eine Anamnese über Ihre medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung und einige Bewegungstests. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

  • Muss ich eine Überweisung von meinem Arzt haben, um Physiotherapie in Anspruch zu nehmen?

    Ja! Um Behandlungen bei Ihnen durchführen zu können, ist es zwingend notwendig, ein ärztliches Rezept mit Diagnose und durchzuführender Behandlung vorzulegen.

  • Wie lange dauert eine typische Physiotherapie-Sitzung?

    Eine physiotherapeutische Behandlung dauert in der Regel 20-25 Minuten. Die genaue Dauer kann jedoch variieren, abhängig von der Art der Behandlung und Ihrem individuellen Behandlungsplan.

  • Welche Arten von Behandlungen bietet die Physiotherapie an?

    Wir bieten eine Vielzahl von Behandlungen an, darunter manuelle Therapie, Elektrotherapie, Kiefergelenksbehandlung bei CMD, Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage, Skoliosebehandlung, manuelle Lymphdrainage, Wärmetherapie sowie spezielle Techniken zur Schmerzlinderung und Rehabilitation nach Verletzungen und Hausbesuche.

  • Werden die Kosten meiner Behandlung von der Krankenversicherung übernommen?

    Die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung im Rahmen des Heilmittelkataloges im vollen Umfang von Ihrer Krankenkasse erstattet. Es muss in der Regel nur ein Eigenanteil gezahlt werden. Ausnahme der Zahlung des Eigenanteils besteht für Personen, die eine Beitragsbefreiung von Ihrer Krankenkasse vorlegen können.

Entdecken Sie die Freiheit der Bewegung - Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für individuelle Krankengymnastik!

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