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Herzlich Willkommen!
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Endlich wieder Lachen ohne Beschwerden! Unsere Kiefergelenksbehandlung bei CMD bietet Ihnen gezielte Hilfe bei Kiefergelenksschmerzen, besonders vor oder nach einer Zahnbehandlung.
Unser geschultes Personal steht Ihnen während der Behandlungen vollumfänglich zu Seite und sorgt dafür, dass Sie wieder Freude am Lachen haben.
Warum ist eine Kiefergelenksbehandlung bei CMD sinnvoll?
Durch Fehlbiß oder Fehlfunktion des Kiefers (z.B. nächtliches Knirschen/Knacken) oder bei falsch angepassten Inlays, Kronen oder Brücken kommt es häufig zu einer schmerzhaften Verspannung der Kaumuskulatur, die z.B. Kopfschmerzen, Tinnitus, Gesichtsschmerzen oder auch Störungen am Bewegungsapparat hervorrufen kann. Wir behandeln dies durch gezielte Lockerung der schmerzhaften Muskulatur und Entlastung der Kiefergelenke durch Traktion und Mobilisationsgriffe aus der Manuellen Therapie.
Bei Ihrem ersten Termin werden wir eine umfassende Bewertung Ihrer Beschwerden durchführen. Dies beinhaltet eine Anamnese über Ihre medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung und einige Bewegungstests. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Ja! Um Behandlungen bei Ihnen durchführen zu können, ist es zwingend notwendig, ein ärztliches Rezept mit Diagnose und durchzuführender Behandlung vorzulegen.
Eine physiotherapeutische Behandlung dauert in der Regel 20-25 Minuten. Die genaue Dauer kann jedoch variieren, abhängig von der Art der Behandlung und Ihrem individuellen Behandlungsplan.
Wir bieten eine Vielzahl von Behandlungen an, darunter manuelle Therapie, Elektrotherapie, Kiefergelenksbehandlung bei CMD, Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage, Skoliosebehandlung, manuelle Lymphdrainage, Wärmetherapie sowie spezielle Techniken zur Schmerzlinderung und Rehabilitation nach Verletzungen und Hausbesuche.
Die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung im Rahmen des Heilmittelkataloges im vollen Umfang von Ihrer Krankenkasse erstattet. Es muss in der Regel nur ein Eigenanteil gezahlt werden. Ausnahme der Zahlung des Eigenanteils besteht für Personen, die eine Beitragsbefreiung von Ihrer Krankenkasse vorlegen können.