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Herzlich Willkommen!
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Ein gerader Weg zu mehr Lebensqualität! Unsere Skoliosebehandlung nach Schroth setzt auf individuelle Übungen und Haltungsverbesserungen, um Wirbelsäulenverkrümmungen entgegenzuwirken. Erleben Sie, wie eine aufrechte Haltung Ihr Wohlbefinden steigert.
Worum handelt es sich bei der Skoliosebehandlung nach Schroth?
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Therapieform in der Physiotherapie. Unter Berücksichtigung der dreidimensionalen Beweglichkeit der Wirbelsäule werden Skoliosepatienten oder Patienten mit Wirbelsäulendeformitäten (z.B. Rund- oder Hohlrücken) mit einer speziellen Atemtherapie und aktiven muskulären Spannungsübungen zur Stabilisierung der aufgerichteten bzw. korrigierten WS geschult und angeleitet. Schmerzhafte Muskulatur wird durch entspannende Maßnahmen und Bewegungseinschränkungen durch mobilisierende physiotherapeutische Maßnahmen therapiert.
Bei Ihrem ersten Termin werden wir eine umfassende Bewertung Ihrer Beschwerden durchführen. Dies beinhaltet eine Anamnese über Ihre medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung und einige Bewegungstests. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Ja! Um Behandlungen bei Ihnen durchführen zu können, ist es zwingend notwendig, ein ärztliches Rezept mit Diagnose und durchzuführender Behandlung vorzulegen.
Eine physiotherapeutische Behandlung dauert in der Regel 20-25 Minuten. Die genaue Dauer kann jedoch variieren, abhängig von der Art der Behandlung und Ihrem individuellen Behandlungsplan.
Wir bieten eine Vielzahl von Behandlungen an, darunter manuelle Therapie, Elektrotherapie, Kiefergelenksbehandlung bei CMD, Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage, Skoliosebehandlung, manuelle Lymphdrainage, Wärmetherapie sowie spezielle Techniken zur Schmerzlinderung und Rehabilitation nach Verletzungen und Hausbesuche.
Die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung im Rahmen des Heilmittelkataloges im vollen Umfang von Ihrer Krankenkasse erstattet. Es muss in der Regel nur ein Eigenanteil gezahlt werden. Ausnahme der Zahlung des Eigenanteils besteht für Personen, die eine Beitragsbefreiung von Ihrer Krankenkasse vorlegen können.